AGB

Trailstars - Die Spürhundeschule

 

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen Trailstars - Die Spürhundeschule und ihren Kunden. Sie gelten für alle Angebote und Leistungen. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde/die Kundin die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

§1 Anmeldung & Vertragsabschluss

 

(1) Mit der Anmeldung (telefonisch/schriftlich/persönlich) bietet der Interessent Trailstars - Die Spürhundeschule den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Trailstars - Die Spürhundeschule zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Vertragspartner sind Trailstars - Die Spürhundeschule und der Eigentümer/in bzw. Halter/in des Hundes (im Folgenden Kunde genannt).

(2) Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er Trailstars - Die Spürhundeschule gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern ihr eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

§2 Vertragsinhalt

(1) Training
Bei dem zwischen Trailstars - Die Spürhundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden und dem Hund bestimmte Inhalte zu vermitteln.
(1.1) Coaching (Eigenausbildung)

Der Kunde erhält von der Trainerin lediglich Handlungsvorschläge. Trailstars - Die Spürhundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, da der Erfolg maßgeblich vom Kunden selbst abhängt. In manchen Situationen (z.B. zu Demozwecken) kann es zielführend sein, dass die Trainerin selbst eine Übung mit dem Hund durchführt. Dies geschieht nur mit dem Einverständnis des Kunden.
(1.2) Fremdausbildung

Trailstars - Die Spürhundeschule übernimmt die Ausbildung bzw. das Training des Hundes für den Kunden. Dafür dass der Hund die erlernte Handlung bzw. das erreichte Ziel auch mit dem Kunden selbst umsetzt, gibt Trailstars - Die Spürhundeschule keine Garantie, da dies maßgeblich vom Kunden selbst abhängt.

(2) Externe Ausbilder
Bei Seminaren und Trainings mit Referenten und Ausbildern, die nicht zu Trailstars - Die Spürhundeschule gehören, ist der Referent Geschäftspartner des Kunden und es gelten die AGBs des Referenten.

 

§3 Zahlung

(1) Die Vergütung für die einzelnen Leistungen sind auf der Website www.trailstars.eu zu finden oder können im Vorfeld erfragt werden. Die Einzeltrainingsvergütung bezieht sich auf 60min. Dauert die Einzelstunde länger, erfolgt eine weitere Berechnung in 15min-Schritten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
(2)
Die Teilnahmegebühr für Einzel- und Gruppentrainings oder sonstigen Veranstaltungen von Trailstars - Die Spürhundeschule wird mit der Anmeldung fällig und/oder muss spätestens in der zweiten Stunde bar bezahlt werden oder vor Antritt der zweiten Stunde auf das Konto von Trailstars - Die Spürhundeschule überwiesen werden.
(3)
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

§4 Rücktritt

(1) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden erfolgen – für gebuchte Kurse gilt eine Woche vorher. Erfolgt dies nicht oder später, wird die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Trailstars - Die Spürhundeschule behält sich einen Ortswechsel des geplanten Trainings vor.
(2)
Trailstars - Die Spürhundeschule behält sich vor vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Kunde das Training/die Veranstaltung bewusst stört, der Kunde sich den Anweisungen der Trainerin widersetzt oder der Kunde sein Tier vorsätzlich misshandelt bzw. sich entgegen dem TierSchutzGesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Leistungen – werden in diesem Fall nicht erstattet.
(3)
Trailstars - Die Spürhundeschule behält sich vor von dem Vertrag zurück zu treten, wenn ihrer Meinung nach ersichtlich wird, dass Kunde und Hund das angestrebte Trainingsziel nicht erreichen können.
(4)
Bei Ausfall der Trainerin werden die ausgefallenen Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder – falls dies nicht möglich ist – die geleisteten Zahlungen ohne Abzug zurückerstattet.


§5 Haftung

(1) Trailstars - Die Spürhundeschule weist den Kunden daraufhin, dass er die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings trägt und für durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden selbst aufkommen muss.
(2)
Soweit der Kunde durch Trailstars - Die Spürhundeschule aufgefordert wird seinen Hund von der Leine zu lösen übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Er wurde auf die das Übungsgelände umgrenzende stets befahrene Straße ausdrücklich aufmerksam gemacht.
(3)
Trailstars - Die Spürhundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr oder Ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
(4)
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschuss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden oder anderen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Personen, die er zum Training mitgebracht hat (Familienmitglieder, Kinder, usw.).
(5)
Bei der Anmeldung Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht wird nicht durch Trailstars - Die Spürhundeschule gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.
(6)
Für den Fall, dass sich nach dem Training bei Trailstars - Die Spürhundeschule ein Problem mit dem Hund einstellt oder ein schon vorhandenes Problem sich verschlimmert hat, verpflichtet sich der Kunde, dieses spätestens 3 Tage nach Kenntnisnahme schriftlich bei Trailstars - Die Spürhundeschule anzuzeigen, soweit er diesbezüglich Ansprüche gegen sie geltend machen will. Die Beweislast für ein Verschulden von Trailstars - Die Spürhundeschule an der Entstehung oder Verschlimmerung des Problems trägt der Kunde.
(7)
Ansprüche gegen Trailstars - Die Spürhundeschule verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.


§6 Mitwirkungspflicht der Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft (bei Welpen dem Alter angemessen), entwurmt und ungezieferfrei, behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
(2)
Alle Macken und Besonderheiten zu dem Hund sind Trailstars - Die Spürhundeschule bei der Anmeldung mitzuteilen. Das gleiche gilt für eventuell gesundheitliche Beeinträchtigungen von Kunde und/oder Hund.
(3)
Der Kunde ist für den bestehenden Haftpflicht- und Versicherungsschutz seiner Person und seines Hundes verantwortlich. Evtl. vor Ort verursachte Schäden werden direkt dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4)
Der Kunde muss für seinen Hund ein passendes und sicheres Halsband/Geschirr und eine sichere Leine mitbringen. Die Ausrüstung muss den Tierschutzrichtlinien entsprechen. Auf geeignete den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung achtet der Kunde selbst.


§7 Geistiges Eigentum

(1) Alle ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Trailstars - Die Spürhundeschule nicht vervielfältig, verarbeitet, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.
(2)
Die Anfertigung von Fotos Video- oder Tonaufnahmen durch Kunden, deren Begleitpersonen und allen anderen Personen, die nicht zuTrailstars - Die Spürhundeschule gehören, während aller dem Leistungsangebot angehörigen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Aufnahmen können nur durch vorherige Absprache mit Trailstars - Die Spürhundeschule zugelassen werden.
(3)
Trailstars - Die Spürhundeschule behält sich vor, während dem Training, der Seminare und anderen Veranstaltungen Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zu der Nutzung der Aufnahmen in allen Medien und für jeden Zweck ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.


§8 Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden zur Erfüllung des Vertragszweckes auch an dritte Unternehmen weitergeleitet.


§9 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab 01.01.2025 für alle Verträge wirksam.


§10 Gerichtsstand

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Tornesch.


§11 Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Trailstars - Die Spürhundeschule und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine Wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.



Stand 01/2025